Todesfall / Pflegefall - PostNachsendeauftrag.net

Todesfall / Pflegefall

Todesfälle oder wenn eine Person pflegebedürftig wird gehören zu den tragischten und unangenehmsten Momenten. Mitgefühl und die Gedanken gebühren der entsprechenden Person, bzw. den Angehörigen. Allerdings sollte in einer ruhigen Minute zwischendurch bedacht werden, einen Post Nachsendeauftrag für die betroffene Person einzurichten, damit die Post weitergeleitet wird.

Die sowieso schon sehr unangenehme Situation soll nämlich nicht verschlimmert werden, indem berhördliche Briefe oder Vertrags/Rechnungsbezogene Post ins Leere geht und die Absender aus Unwissenheit weitere Schritte einleiten.

Ersparen Sie sich daher weitere Unannehmlichkeiten, denken Sie, auch wenn Sie in dieser Situation andere Sorgen haben, an den Post Nachsendeauftrag. Dieser ist schnell und einfach einrichtbar. In diesen Fällen handelt es sich um den selben Auftrag wie bei Privatpersonen.

Privater Nachsendeauftrag

Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie als nicht Familienangehörige/angehöriger eine offizielle Vollmacht benötigen. Diese erhalten Sie i.d.R. von Angehörigen (für z.B. Pflegeunternehmen) oder von den Behörden.

Hinweis: Sowohl bei einem Todes- als auch Betreuungsfall sollte die alte Adresse noch ca. 3-5 Werktage erreichbar bzw. gekennzeichnet sein. Denn auch um Betrug zu vermeiden, wird ein Bestätigungsbrief noch an die alte Adresse versandt. Kann dieser nicht zugestellt werden, wird auch der Post Nachsendeauftrag nicht eingerichtet.

Nachsendeauftrag bei Todesfall

Im Sterbefall soll die Post i.d.R. an Sie, bzw. die Angehörigen weitergeleitet werden. Dies erreichen Sie, indem Sie im Post Nachsendeauftrag den Namen und die alte Adresse des Verstorbenen eintragen. Bringen Sie anschließend an Ihrer, bzw. der Zieladresse ein entsprechenden Schild mit dem Namen des Verstorbenen an. So wird die Post an die gewünschte Adresse weitergeleitet. Sollten Sie bei einem Pflegefall die Post nicht an die Pflegestätte, sondern eine andere Adresse weiterleiten wollen, gehen Sie genau so vor.

Sie haben unser Beileid und Mitgefühl! Wir können und wollen Sie darin unterstützen, nicht noch weitere Unannehmlichkeiten zu erhalten. Nehmen Sie sich daher kurz Zeit:

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